Rezepte bequem und einfach einlösen
Sie haben eine ärztliche Verordnung für Hilfsmittel der ableitenden Inkontinenz und wollen von uns der - MPF Medicalprodukte Vertrieb Flensburg GmbH - versorgt werden?
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Benötigen Sie Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.
Bei einer ärztlich festgestellten Inkontinenz und einer entsprechenden Rezeptierung erstattet die Krankenkasse in der Regel die verordneten Inkontinenzhilfsmittel. Dafür ist ein Rezept vom Arzt notwendig, welches für den Patienten ausgestellt wird.
Der Patient hat grundsätzlich die freie Wahl des Leistungserbringers. Gerne stehen wir Ihnen als MPF mit einer breiten, herstellerunabhängigen Palette an medizinischen Hilfsmitteln und all unserer Erfahrung aus über 30 Jahren im Versorgungsbereich der ableitenden Inkontinenzversorgung zur Seite.
Benötigen Sie Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.
Bei einer ärztlich festgestellten Inkontinenz und einer entsprechenden Rezeptierung erstattet die Krankenkasse in der Regel die verordneten Inkontinenzhilfsmittel. Dafür ist ein Rezept vom Arzt notwendig, welches für den Patienten ausgestellt wird.
Der Patient hat grundsätzlich die freie Wahl des Leistungserbringers. Gerne stehen wir Ihnen als MPF mit einer breiten, herstellerunabhängigen Palette an medizinischen Hilfsmitteln und all unserer Erfahrung aus über 30 Jahren im Versorgungsbereich der ableitenden Inkontinenzversorgung zur Seite.
Zu den ableitenden Inkontinenzhilfen zählen verschiedene Produkte für Männer, Kinder und Frauen. Katheter verschiedener Art, den Intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK), Urinbeutel, Urinalkondome oder auch Pessare fallen darunter.
Die benötigten Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Dieser Anspruch gilt ebenso im stationären Pflegebereich und besteht nicht nur auf das Produkt, sondern auch auf die mit dem Produkt untrennbar verbundene Dienstleistung wie eine entsprechende Beratung oder Einweisung.
Alle Produkte der ableitenden Inkontinenzversorgung sind Hilfsmittel gemäß SGB V. Daher sind sie verordnungs- und erstattungsfähigfähig. Zudem besteht für diese Hilfsmittel nach dem 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz keine Budgetierung, das bedeutet, dass es nicht das Budget des verordnenden Arztes belastet. Zudem sind sie nicht richtgrößenrelevant.
Die Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung werden auf einem separaten Rezept verordnet. Die Indikation, das Hilfsmittel und der vorgesehen Versorgungszeitraum ist dabei zu vermerken.
Inkontinenzhilfsmittel zählen zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Für diese gilt eine gesetzliche Zuzahlungsregelung von 10 % des Abrechnungspreises Ihrer Krankenkasse durch den Versicherten - mindestens 5 € / Monat, höchstens jedoch 10 € / Monat.
Eine separate Rechnung zur gesetzlichen Zuzahlung wird Ihnen durch die MPF zugestellt.
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