Fachkreise Krankenkassen

Die Krankenversicherungen - wir übernehmen die Abwicklung


Als MPF sind wir mit Mitglied im Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC), wodruch wir mit allen Krankenkassen eine Vereinbarung als Hilfsmittel-Leistungserbringer haben. Kostenübernahme und Abrechnung? Mit uns: schnell, effizient und einfach.


 

Alle Produkte der ableitenden Inkontinenzversorgung sind Hilfsmittel gemäß SGB V, d.h. sie sind verordnungs- und erstattungsfähig. Zur einheitlichen Orientierung wurde vom GKV SV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) ein Hilfsmittelverzeichnis erstellt. Dort werden alle auf dem Markt verfügbaren medizinischen Hilfsmittel gelistet und nach Gruppen sortiert. HIER finden Sie das Hilfsmittelverzeichnis online. Bei einer ärztlich festgestellten Inkontinenz und einer entsprechenden Rezeptierung erstattet die Krankenkasse in der Regel die verordneten Inkontinenzhilfsmittel.  

 

Gerne klären wir als MPF die Versorgung für die Betroffenen mit der entsprechenden Krankenkasse ab. Dafür eignet sich am besten ein Kostenübernahmeantrag. Für diesen Antrag ist ein Rezept bzw. eine Verordnung vom behandelnden Arzt allerdings notwendig, welches für den Patienten ausgestellt wird. 

 

 

Der Anspruch auf medizinische Hilfsmittel gilt auch im stationären Pflegebereich und besteht dabei nicht nur auf das Produkt, sondern auch auf die mit dem Produkt untrennbar verbundene Dienstleistung, wie beispielsweise eine entsprechende Beratung oder Einweisung. 

Die Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung werden auf einem separaten Rezept verordnet. Die Indikation, das Hilfsmittel und der vorgesehen Versorgungszeitraum ist dabei zu vermerken. 

Gerne übernimmt die MPF zusammen mit dem jeweiligen Außendienstmitarbeiter (ADM) die Abrechnung mit den Krankenkassen:

 

 

Rezept einsenden

Das Rezept ist dabei noch postalisch einzusenden, um dieses mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Gerne kann dieses aber bereits hier digital hochgeladen werden, damit wir dieses bereits auf Vollständigkeit prüfen, mit den Krankenkassen abstimmen und die Versorgung für Sie einplanen können.