Informationen und Hinter-
gründe zu Inkontinenz
Ratgeber zum Intermittierenden Selbstkathe-
terismus (ISK)
Vorteile und Wirkweise der Pessar-Therapie
Service und Informationen für Pflege-
einrichtungen
Kooperation und Serviceangebote für Ärzte
Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenz-
versorgung

Kostenübernahme und Zusammenarbeit mit den Krankenkassen
Inkontinenzhilfsmittel Kostenübernahme, Zuschüsse, Erstattungen - Rezeptweg zur MPF

Sie benötigen Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.

Bei einer ärztlich festgestellten Inkontinenz und einer entsprechenden Rezeptierung erstattet die Krankenkasse in der Regel die verordneten Inkontinenz Hilfsmittel. Dafür ist ein Rezept vom Arzt notwendig, welches für den Patienten ausgestellt wird.

Der Patient hat grundsätzlich die freie Wahl des Leistungserbringers. Gerne stehen wir Ihnen als MPF mit einer breiten, herstellerunabhängigen Palette an medizinischen Hilfsmitteln und all unserer Erfahrung aus über 30 Jahren im Versorgungsbereich der ableitenden Inkontinenzversorgung zur Seite.

Gerne unterstützen wir Sie zur optimalen Versorgung mit unserem Rezeptmanagement.
Ableitende Inkontinenzhilfsmittel Kostenübernahme
Zu den ableitenden Inkontinenzhilfen zählen verschiedene Produkte für Männer, Kinder und Frauen. Katheter verschiedener Art, den Intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK) Urinbeutel, Urinalkondome oder auch Pessare fallen darunter.

Die benötigten Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Dieser Anspruch gilt ebenso im stationären Pflegebereich und besteht nicht nur auf das Produkt, sondern auch auf die mit dem Produkt untrennbar verbundene Dienstleistung wie eine entsprechende Beratung oder Einweisung.
Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept
Die Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung werden auf einem separaten Rezept verordnet. Die Indikation, das Hilfsmittel und der vorgesehen Versorgungszeitraum ist dabei zu vermerken.
Krankenkassenleistung bei Inkontinenz
Alle Produkte der ableitenden Inkontinenzversorgung sind Hilfsmittel gemäß SGB V. Daher sind sie verordnungs- und erstattungsfähigfähig. Zudem besteht für diese Hilfsmittel nach dem 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz keine Budgetierung, das bedeutet, dass es nicht das Budget des verordnenden Arztes belastet. Und sie sind nicht richtgrößenrelevant.
Zuzahlung Inkontinenzhilfsmittel
Inkontinenzhilfsmittel zählen zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Für diese gilt eine gesetzliche Zuzahlungsregelung von 10 % des Abrechnungspreises Ihrer Krankenkasse durch den Versicherten, mindestens EUR 5 / Monat, höchstens jedoch 10 € / Monat.

Eine separate Rechnung zur gesetzlichen Zuzahlung wird Ihnen durch die MPF zugestellt.