Inkontinenzhilfsmittel Kostenübernahme, Zuschüsse, Erstattungen - Rezeptweg zur MPF
Sie benötigen Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.
Bei einer ärztlich festgestellten Inkontinenz und einer entsprechenden Rezeptierung erstattet die Krankenkasse in der Regel die verordneten Inkontinenz Hilfsmittel. Dafür ist ein Rezept vom Arzt notwendig, welches für den Patienten ausgestellt wird.
Der Patient hat grundsätzlich die freie Wahl des Leistungserbringers. Gerne stehen wir Ihnen als MPF mit einer breiten, herstellerunabhängigen Palette an medizinischen Hilfsmitteln und all unserer Erfahrung aus über 30 Jahren im Versorgungsbereich der ableitenden Inkontinenzversorgung zur Seite.
Gerne unterstützen wir Sie zur optimalen Versorgung mit unserem Rezeptmanagement.