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Die EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Einführung eines Whistleblowing-Systems. Dieser interne Meldekanal dient der Entgegennahme von Informationen über mögliche Missstände oder Gesetzesverstöße, die das Unternehmen betreffen.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie schützt alle natürlichen Personen, die Gesetzesverstöße oder sonstige Missstände melden wollen. Solche Personen werden Whistleblower oder Hinweisgebende genannt. Die Richtlinie schützt alle Hinweisgebenden, die ihre Informationen oder Beobachtung im beruflichen Kontext erhalten haben und diese über den internen Meldekanal melden.
Meldungen von Verstößen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
Unterstützen Sie uns dabei, auch in Zukunft ein zuverlässiger Geschäftspartner und ein erfolgreicher Dienstleister für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, indem Sie uns auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße in Bezug auf die MPF hinweisen.
Um die Vertraulichkeit Ihrer Meldung gegenüber der MPF zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Damit Ihre persönlichen Daten geschützt werden und bleiben, speichern wir keine Informationen jeglicher Art über den Hinweisgebenden und lassen auch keinen Zugriff eines unberechtigten Dritten auf diese Angaben zu.